Die METRO AG hat den Rechtsstreit um MSH vor Gericht klar gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat an diesem Mittwoch den Spruch des Schiedsgerichts vom August 2012 für vollstreckbar erklärt, der im Wesentlichen alle wichtigen Forderungen der METRO AG nach einer zeitgemäßen Corporate Governance für MSH enthält.
Dies betrifft insbesondere, dass der Beirat mit einfacher Mehrheit folgenden Geschäften der MSH zustimmt:
- Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
- Aufstellung des und Änderung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Änderungen der Vertretungsbefugnis bei allen Landes-Holdings und Management-Gesellschaften
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
- Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Betrieben oder Teilbetrieben, Übernahme von oder Verfügung über Beteiligungen
- Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von über fünf Jahren und einem jährlichen Verpflichtungsvolumen von mehr als DM 300.000
- Billigung des Jahresbudgets (insbesondere Umsatz-, Investitions-, Personal- und Finanzplan)
Olaf Koch, sagte zur Entscheidung des OLG München: "Wir begrüßen die Entscheidung des OLG München. Es hat sowohl unsere Rechtsauffassung bestätigt als auch Rechtssicherheit für eine zukunftsfähige, verantwortungsvolle und effektive Steuerung des Unternehmens Media Markt und Saturn geschaffen. Wir haben jetzt Planungssicherheit und können nun gemeinsam mit der Geschäftsführung von Media-Saturn die wichtige strategische Neupositionierung des Unternehmens weiter vorantreiben. Bereits in diesem Jahr hat der Beirat ausgezeichnet gearbeitet und wir sind zuversichtlich, dass wir den Wachstumskurs von Media-Saturn beibehalten können. Zugleich hoffen wir nun auch auf eine Befriedung des Verhältnisses zwischen den Gesellschaftern und auf eine professionelle, konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit im Sinne des Unternehmens Media Markt und Saturn und aller seiner Mitarbeiter und Kunden."